Zahlungsmodus: Sie bezahlen den vereinbarten Honorarsatz vor Ort in meiner Praxis. Bei Therapie - und Beratungssitzungen entrichten Sie den Preis zu jeder einzelnen Sitzung.
Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen entsprechend dem Gesetz keine Kassenzulassung, so dass die Kosten für meine Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Laut Gesetzgebung sind die Krankenkassen aber zur Versorgungsleistung verpflichtet. Lassen Sie sich nicht abweisen und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie keinen adäquaten Therapietermin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten bekommen. Grundlage hierfür die ist Möglichkeit einer außervertraglichen Kostenübernahme lt. §13 SGB V.
Haben Sie eine entsprechende Zusatzversicherung oder sind privat- oder beihilfe- versichert, dann können Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung vor Therapiebeginn absprechen.
Steuerrechtlich können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen als "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend machen. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastung" anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten erbracht worden sind.
Entsprechend Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen. Die Leistungen von Heilpraktikern sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Klient/Patient gründet sich auf das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).